AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Jobflow GmbH, Rheinsberger Straße 54, 10435 Berlin („Jobflow“) betreibt eine Online-Plattform für Stellenanzeigen („Job-Plattform“). Jobflow stellt Unternehmen (der „Kunde“) digitale Anzeigeplätze für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Textform sowie in Form von Videos („Recruiting-Videos“) auf ihrer Job-Plattform zur Verfügung und produziert die Recruiting-Videos im Auftrag des Kunden (zusammen der „Service“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jobflow (die „AGB“) legen die vertragliche Grundlage für die Nutzung der Job-Plattform durch den Kunden und die weiteren Leistungen von Jobflow fest. 

1.2 Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Jobflow und dem Kunden (einzeln auch „Partei” und gemeinsam „Parteien”) über von „Jobflow“ zu erbringende Leistungen (jeweils eine „Partnervereinbarung”). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch nicht ergänzend, es sei denn, Jobflow stimmt ihrer Geltung in der Auftragsbestätigung oder sonst in Text- oder Schriftform zu.

2. Registrierung auf der Job-Plattform 

2.1 Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen von Jobflow ist die Registrierung als Unternehmen auf der Job-Plattform. Die Registrierung als Unternehmen auf der Job-Plattform und der damit verbundenen Inanspruchnahme der Leistungen von Jobflow steht grundsätzlich nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB oder Personen, die als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB oder als juristische Person des Privatrechts bzw. öffentlichen Rechts angesehen werden offen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Job-Plattform besteht nicht.

2.2 Der Kunde hat in der Anmeldung die geforderten Unternehmensdaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Registrierung stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines kostenfreien Vertrages über die Nutzung der Job-Plattform dar. Die Zulassung zur Job-Plattform erfolgt in wird dem Kunden in einer gesonderten E-Mail von Jobflow mitgeteilt. Jobflow gibt dem Kunden bei Vertragsschluss die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich AGB abzurufen und in wiedergabefähiger Form abzuspeichern. 

2.3 Die Inanspruchnahme weiterer, kostenpflichtiger Leistungen von Jobflow ist Gegenstand einer Partnervereinbarung, die in Ergänzung zu diesen AGB geschlossen wird.

2.4 Alle Login-Daten sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Kunden verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde ist auch für die Geheimhaltung durch etwaige Mitarbeiter verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Kunde Jobflow hierüber unverzüglich informieren. Sobald Jobflow von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird Jobflow den Zugang (vorrübergehend) sperren. Jobflow behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Kunden zu ändern; in einem solchen Fall wird Jobflow den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

2.5 Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seiner Registrierung gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Jobflow alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

2.6 Jobflow behält sich das Recht vor, einem Kunden die den Zugang zur Plattform (vorrübergehend) zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese AGB oder einschlägiges Recht verstoßen hat. Der Kunde kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

3. Leistungen von Jobflow

3.1 Jobflow unterstützt Kunden mit der Job-Plattform bei der Suche nach geeigneten Kandidaten („Bewerber“) für ihr Unternehmen oder für Dritte in deren Auftrag. Die Job-Plattform verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen Unternehmen und Bewerbern, wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller Stellenanzeigen und Kommunikation mit dem Bewerber.

3.2 Die Services von Jobflow umfassen unter anderem:

3.2.1 Erstellung von Recruiting-Videos;

3.2.2 Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Job-Plattform nach Registrierung des Kunden;

3.2.3 Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen dem Kunden und Bewerbern; Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Kunden nach gesonderter Vereinbarung mit Jobflow. 

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der geschuldeten Leistungen ergeben sich auch dem jeweiligen Partnervereinbarung zwischen Jobflow und dem Kunden.

3.3 Dem Kunden werden die im Partnervertrag vereinbarten Anzahl an Anzeigeplätzen zur Verfügung gestellt. Die Recruiting-Videos werden den Bewerbern aufgrund eines Empfehlungs-Algorithmus angezeigt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzeigerate.

3.4 Der Kunde ist berechtigt die von Jobflow erstellten Recruiting-Videos für einen auf Anfrage definierten Preis zu erwerben. 

3.5 Jobflow schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit der Job-Plattform für die vereinbarten Leistungen von 99 %. Dies schließt erforderliche Wartungsarbeiten nicht ein. 

3.6 Jobflow weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Jobflow liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Jobflow handeln, von Jobflow nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Jobflow haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Jobflow erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

4. Grundlagen der Zusammenarbeit, Freistellung

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Job-Plattform ausschließlich im Rahmen des in der Registrierung mitgeteilten Umfang und zu gewerblichen Zwecken, für das in der Registrierung bezeichnete Unternehmen zu nutzen. 

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Job-Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die Job-Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. 

4.3 Der Kunde unterstützt Jobflow im erforderlichen Umfang und auf eigene Kosten bei der Erfüllung der geschuldeten Leistungen, welche sich aus diesen AGB und den jeweiligen Partnervereinbarung ergeben.

4.4 Soweit in den Partnervereinbarung für den Kunden weitere Mitwirkungspflichten festgelegt werden, wie etwa die Zurverfügungstellung von Bild-, Ton- oder Textmaterial, wird der Kunde diese Mitwirkungspflichten so rechtzeitig erfüllen und das Material in abgestimmter Form übermitteln sowie Jobflow die erforderlichen Rechte einräumen.

4.5 Der Kunde ist berechtigt eigene Recruiting-Videos auf die Job-Plattform hochzuladen. Dabei sind die Jobflow Richtlinien zur Erstellung von Videos („Jobflow-Richtlinien“) einzuhalten.

4.6 Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm auf der Job-Plattform veröffentlichten oder zur Veröffentlichung an Jobflow übergebenen Inhalte, Materialien oder Links (zusammen die „Kundeninhalte“) nicht 

4.6.1 belästigend, beleidigend, jugendgefährdend oder auf andere Weise illegal sind;

4.6.2 gegen die Rechte Dritter verstoßen, insbesondere das Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte oder andere Eigentumsrechte; oder

4.6.3 vertraulich sind, z. B. Geschäftsgeheimnisse enthalten. 

4.7 Der Kunde bestätigt mit Abschluss einer Partnervereinbarung über die Erstellung von Recruiting-Videos durch Jobflow insbesondere, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, die notwendig sind, um eine Einstellung und Veröffentlichung der übermittelten Kundeninhalte auf der Job-Plattform zu veranlassen. 

4.8 Jobflow ist nicht verpflichtet, Kundeninhalte oder sonstiges, vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material, zu überprüfen oder aufzubewahren. 

4.9 Jobflow ist jedoch berechtigt, einzelne Leistungen abzulehnen oder bereits veröffentlichte Recruiting-Videos zu entfernen, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote, die Jobflow-Richtlinien, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.

4.10 Der Kunde stellt Jobflow von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Behörden) frei, die ganz oder teilweise auf eine schuldhafte (d.h. vorsätzliche oder fahrlässige) Verletzung des Kunden gegen die Vorgaben in diesem Abschnitt 4 zurückzuführen sind. Die Haftungsfreistellung umfasst auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten. Die Freistellung steht unter der Voraussetzung, dass Jobflow nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden einen Vergleich über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche schließt oder diese anerkennt.

5. Bewerbergarantie

5.1 Damit Jobflow seinen Pflichten aus einer etwaigen Bewerbergarantie nachkommen kann, ist es zwingend erforderlich, dass der Kunde die von Jobflow angebotenen Leistungen auch tatsächlich in Anspruch nimmt. Haben die Parteien eine Bewerbergarantie vereinbart, steht diese daher unter der Voraussetzung und Bedingung einer ordnungsgemäßen und aktiven Nutzung der Plattform durch den Kunden. 

5.2 Eine nicht aktive bzw. ordnungsgemäße Nutzung der Job-Plattform liegt insbesondere dann vor, wenn 

5.2.1 der Kunde wiederholt Bewerber ablehnt, die nach ihren Angaben auf der Plattform den Kriterien des Kunden für die jeweilige Stellenanzeige entsprechen;

5.2.2 der Kunde keine oder nur eine geringe Anzahl von Stellenanzeigen schaltet oder Stellenanzeigen kurzfristig wieder deaktiviert;

5.2.3 das auf der Job-Plattform eingerichtete Unternehmensprofil nicht vollständig und aussagekräftig einrichtet und/oder aktualisiert wird;

5.2.4 der Kunde Bewerbungen und Nachrichten von Bewerbern unangemessen lang unbeantwortet lässt;

5.2.5 der Kunde anderweitig gegen seine Pflichten aus diesen AGB oder der Partnervereinbarung verstößt.

5.3 Ist zum Ablauf der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit eine vereinbarte Bewerbergarantie noch nicht vollständig erfüllt, haben der Kunde und Jobflow jeweils das Recht, anstelle der (anteiligen) Erstattung der Vergütung eine Verlängerung des Vertrages zu verlangen, bis die vereinbarte Bewerbergarantie vollständig erfüllt ist („Garantieverlängerung“). Eine Garantieverlängerung ist für den Kunden kostenfrei. 

6. Meldung von Inhalten, Beschwerdemanagementsystem

6.1 Nutzer der Job-Plattform haben die Möglichkeit, mutmaßliche rechtswidrige Inhalte, die von Dritten auf der Job-Plattform eingestellt wurden, zu melden und von Jobflow überprüfen zu lassen.

6.2 Wenn nach der Überprüfung einer Meldung von Jobflow festgestellt wird, dass die gemeldeten Inhalte gegen geltendes Recht, diese AGB oder die Jobflow-Richtlinien verstoßen, hat Jobflow das Recht, die betroffenen Inhalte von der Job-Plattform zu entfernen oder anderweitig den Zugang zu den Inhalten zu beschränken. Gleiches gilt für rechts- oder vertragswidrige Inhalte, die Jobflow im Rahmen einer überobligatorischen Prüfung der Plattform-Inhalte feststellt. Jobflow wird die betroffene bzw. verantwortliche Person oder Kunden von der Maßnahme in Kenntnis setzen. 

6.3 Kommt Jobflow im Rahmen seiner Überprüfung zu dem Ergebnis, dass keine berechtigte Meldung des Inhalts vorlag, wird Jobflow den Beschwerdeführer, soweit technisch möglich, von seiner Entscheidung in Kenntnis setzen.

6.4 Sollte die betroffene Person oder der betroffene Kunde bzw. der Beschwerdeführer mit der Entscheidung von Jobflow nicht einverstanden sein, haben besteht die Möglichkeit, binnen sechs (6) Monaten nach Mitteilung der Entscheidung durch Jobflow Beschwerde gegen die Entscheidung über das interne Beschwerdemanagementsystem von Jobflow einzulegen. Auf diese Möglichkeit wird Jobflow in seiner Benachrichtigung hinweisen.

7. Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte

7.1 Alle Urheberrechte und Marken, einschließlich Quellcode, Datenbanken, Logos und visuelle Designs in Bezug auf die Job-Plattform und der weiteren Leistungen von Jobflow sind Eigentum von Jobflow oder von Jobflow’s Lizenzgebern und durch entsprechende Schutzrechte geschützt.

7.2 Jobflow räumt dem Kunden nicht ausschließliche, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Job-Plattform in Deutschland und für die Dauer des Vertrages nach den Bestimmungen dieser AGB ein.

7.3 Dem Kunden ist es untersagt, (i) die Job-Plattform und sonstige Software von Jobflow ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten, zu bearbeiten bzw. anderweitig umzugestalten oder diesbezüglich eine Unterlizenz zu erteilen; (ii) den Quellcode der Job-Plattform oder anderer Software von Jobflow zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“) oder anderweitig zu versuchen, diesen jeweils zu erhalten; (iii) sich oder Dritten unberechtigt Zugang zur Job-Plattform und/oder weiterer Leistungen von Jobflow zu verschaffen. Zwingende gesetzliche Regelungen nach dem UrhG bleiben unberührt.

7.4 Soweit der Kunde Jobflow über die Job-Plattform oder anderweitig geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er Jobflow sämtliche für die vertraglich vereinbarten Leistungen von Jobflow erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

7.5 Soweit Jobflow für den Kunden Recruiting-Videos erstellt, ist Jobflow Urheber der Videos und gewährt dem Kunden jederzeit die Nutzung der Recruiting-Videos auf eigenen Kanälen, solange der von Jobflow angebrachte Urheberrechtshinweis (bspw. in Form eines Wasserzeichens) jederzeit angezeigt wird (sogenanntes nicht-exklusives und weltweites Recht die Recruiting-Videos zu verbreiten). Dies beinhaltet, ist jedoch nicht beschränkt auf die Nutzung auf der eigenen Website oder Social-Media-Kanälen. Der Kunde ist nicht berechtigt den Urheberrechtshinweis zu entfernen.

7.6 Sofern der Kunde, für die von Jobflow erstellten Recruiting-Videos den vertraglich vereinbarten Kaufpreis (auf Anfrage) bezahlt hat, erhält der Kunde das nicht-exklusive, weltweite, zeitlich unbegrenzte Recht, die Videos für interne und externe Zwecke im Zusammenhang mit seinem Unternehmen zu nutzen und zu verwerten. Dies beinhaltet, ist jedoch nicht beschränkt auf das Veröffentlichen, Vervielfältigen, Verbreiten, Übertragen, Vorführen, Ausstellen und Abändern der Videos.

8. Änderung dieser AGB und der Job-Plattform

8.1 Jobflow behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Job-Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Jobflow wird den Kunden über wesentliche Änderungen rechtzeitig vorab informieren.

8.2 Jobflow behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, indem die geänderte Fassung auf der Website von Jobflow (https://jobflow.de) hochgeladen und der Kunde außerdem hiervon benachrichtigt wird (z.B. per E-Mail oder im Benutzerkonto der Job-Plattform, sofern die Änderungen nach vernünftiger Einschätzung von Jobflow wesentlich sind. Die Änderungen gelten automatisch ab dem von Jobflow bestimmten Datum ihres Inkrafttretens und bedürfen nicht der Zustimmung des Kunden, soweit in den nachstehenden Ziffern nichts Abweichendes geregelt ist.

8.3 Änderungen, die sich auf die Rechte des Kunden nach diesen AGB auswirken, werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger mit einer bestimmten Frist vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt, die in Anbetracht der Umstände des jeweiligen Einzelfalles angemessen und verhältnismäßig ist und mindestens fünfzehn (15) Tage beträgt (nachfolgend „Vorankündigungsfrist“).

8.4 Sofern der Kunde mit den Änderungen der AGB nicht einverstanden ist, hat er das Recht, die Vereinbarung zu kündigen, indem er die Nutzung der Job-Plattform einstellt und Jobflow seine Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger mitteilt. Die Beendigung des Vertrages wird mit dem Datum des Inkrafttretens der von Jobflow vorgeschlagenen Änderung wirksam, es sei denn, in der Kündigung ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen. 

8.5 Die Nutzung der Job-Plattform am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung gilt als Zustimmung des Kunden zu den geänderten AGB.

9. Haftung 

9.1 Jobflow haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten solche Pflichten, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Jobflow bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

9.2 Da die jeweilige Kommunikation und ein möglicher späterer Vertragsschluss ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Bewerber stattfindet und Jobflow insoweit als reiner Vermittler auftritt, ist Jobflow in keiner Weise für Schäden verantwortlich, die aus, im Zusammenhang mit oder im Rahmen dieser Kommunikation oder eines späteren Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Bewerber entstehen, es sei denn Jobflow trifft ein eigenes Verschulden. 

9.3 Jobflow übernimmt keine Gewähr für die Auslastung der Job-Plattform. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen erfolgreichen Bewerbungsprozess und/oder den Abschluss von Arbeitsverträgen mit Bewerbern.

9.4 Jobflow kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Angaben und Kommunikation der Bewerber auf der Job-Plattform übernehmen. Bei Zweifeln ist der Kunde gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Richtigkeit der Angaben des Bewerbers zu informieren. Jobflow wird bei Bewerbern, die gegen geltendes Recht und/oder die Nutzungsbedingungen der Job-Plattform verstoßen, umgehen deren Zugang sperren.

9.5 Für den Verlust von Daten haftet Jobflow nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

9.6 Die Haftung erstreckt sich außerdem nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von Jobflow auf der Job-Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Kunden verursacht worden sind.

9.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Jobflow.

9.8 Soweit über die Job-Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet Jobflow weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet Jobflow nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

10. Vergütung

10.1 Sofern Jobflow kostenpflichtige Leistungen für den Kunden erbringt, schuldet der Kunde die jeweils in der Partnervereinbarung vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich ggf. zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. 

10.2 Jobflow stellt die Vergütung in der Regel monatlich in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Im Verzugsfall schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kundet ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die Jobflow im Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen entstehen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt Jobflow vorbehalten.

10.3 Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts im Hinblick auf di vertraglich geschuldete Vergütung berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

11. Datenverarbeitung, -schutz und Vertraulichkeit; 

11.1 Die Server von Jobflow sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Kunden ist jedoch bekannt, dass für alle Kunden und Bewerber die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit, der im Rahmen der Nutzung der Job-Plattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

11.2 Jobflow verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der geltenden Datenschutzerklärung (https://jobflow.de/datenschutz). Jobflow hat im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Zugang zu allen personenbezogenen Daten und verschiedenen sonstigen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen durch den Kunden (einschließlich seiner Mitarbeiter) oder von einem Bewerber bereitgestellt oder generiert werden. 

11.3 Mit der Registrierung übernimmt der Kunde die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Kunden eingehalten werden und stellt Jobflow von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Kunde die für ihn auf der Plattform handelnden Personen (einschließlich Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch Jobflow gemäß Datenschutzerklärung von Jobflow unter (https://jobflow.de/datenschutz) informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene Daten in die Job-Plattform eingestellt werden.

11.4 Soweit Jobflow im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies gemäß des zwischen den Parteien als Teil des Vertrages abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (siehe Anhang). Der Auftragsverarbeitungsvertrag hat in seinem Anwendungsbereich Vorrang.

12. Laufzeit

12.1 Das mit der Registrierung abgeschlossene, kostenfreie Nutzungsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Kündigung durch Löschung seines Benutzerkontos zu erklären.

12.2 Schließen die Parteien darüber hinaus Partnervereinbarungen über von Jobflow zu erbringende Leistungen, haben diese die zwischen den Parteien vereinbarte Laufzeit. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich eine Partnervereinbarung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit um zwölf Monate, wenn er nicht sechs Wochen vor Ende des Vertrags durch eine Partei gekündigt wird.

12.3 Jede Partei hat das Recht, die Partnervereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für Jobflow insbesondere:

12.3.1 Die Nichtleistung einer fälligen Vergütung aus der Partnervereinbarung trotz Mahnung;

12.3.2 der wiederholte Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB oder der Partnervereinbarung, der auch nach Mahnung nicht beseitigt wird;

12.3.3 die deliktische Handlung des Kunden im Zusammenhang mit der Job-Plattform oder der Versuch einer solchen, zB Betrug;

12.3.4 wiederholte, erhebliche Verletzung der Rechte von Bewerbern auf der Job-Plattform, insbesondere Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes;

12.3.5 Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder dessen Zurückweisung mangels Masse;

12.3.6 eine eingetretene oder drohende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eines Kunden, die die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag gefährdet;

12.3.7 andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von Jobflow liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen;

12.3.8 gesetzliche oder behördliche Verpflichtung von Jobflow, die Vereinbarung zu kündigen;

12.4 Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail wahren die Schriftform.

13. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich der Konditionen dieses Vertrages), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfahren, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Kunde oder Jobflow gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Kunde verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

14. Presseveröffentlichungen

14.1 Jobflow ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden, sowie die Recruiting-Videos in Pressemitteilungen und anderen Marketingmaterialien sowie auf Social-Media-Plattformen und anderweitig im Internet zu veröffentlichen und zu verwenden, auch als Hinweis und im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen von Jobflow. Jobflow wird die Gestaltungsvorgaben, die der Kunde Jobflow zu diesem Zweck zur Verfügung stellt, angemessen berücksichtigen.

14.2 Der Kunde kann die Ermächtigung gemäß vorstehender Ziffer durch Mitteilung an Jobflow in Text- oder Schriftform widerrufen. Mit Zugang des Widerrufs bei Jobflow erlischt die Ermächtigung von Jobflow gemäß vorstehender Ziffer mit Wirkung für die Zukunft. Marketingmaßnahmen, die vor Zugang des Widerrufs erfolgt sind, bleiben davon unberührt. Jobflow ist insbesondere nicht verpflichtet, bereits veröffentlichte Werbematerialien zurückzurufen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Eine teilweise oder vollständige Abtretung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit Jobflow bedarf der vorherigen Zustimmung durch Jobflow. § 354a HGB bleibt unberührt.

15.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der modifizierten Schriftform. Diese ist gewahrt, wenn zumindest eine eingescannte Unterschrift unter einem Vertragsdokument oder eine Unterschrift mittels eines Signing Tools wie beispielsweise GetAccept oder DocuSign vorliegt. Einfache Vereinbarungen per E-Mail oder Messenger-Dienste sind nicht ausreichend.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Jobflow bleibt berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

15.5 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen der Sitz von Jobflow in Berlin.